besondere Markierfarbe Baumarkt Wegmarkierung

22.08.2016

Mehr Sicherheit im Dunkeln - Wegmarkierung mit der ColuxGlow Markierfarbe.

 

Applikation einer Parkplatzmarkierung mit Markierfarbe.

 

Die ColuxGlow besondere Markierfarbe ist selbstleuchtend und sorgt so für ein deutliches Plus an sicherheit bei Markierungen von Parkplatzen, Wegbegrenzungen und Straßen. Auch ohne künstliche Beleuchtung sind die mit ColuxGlow vorgenommenen Begrenzungsmarkierungen in der Dunkelheit zu sehen und sorgen damit an nicht beleuchtbaren Stellen für einen deutlichen Sicherheitsgewinn.

Die besondere Markierleuchtfarbe ist gelb-grün leuchtende Farbe ist nicht im normalen Baumarkt erhältlich.

 

 

Anleitung für eine Parkplatzmarkierung

 

Die Schablone - aus dem Baumarkt.

Praktisch und preiswert ist eine Schablone aus Hartfaserplatten vom Baumarkt und Betontape vom Baumarkt.

Lassen sie sich im Baumarkt zwei Streifen in der Größe 30 cm x 3 Meter zuschneiden. Legen sie die beiden Streifen parallel zueinander mit einem Abstand von 8-10 cm Breite für die Markierung. Fixieren sie die Steifen mithilfe von kurzen Hölzern die sie an beiden Enden oben aufnageln um ein Verrutschen zu verhindern. Diese Schablone können sie nun nach Bedarf an unterschiedlichen Stellen zum Aufmalen auflegen. Dann gleich nach dem Anstrich wieder entfernen um an anderer Stelle den Vorgang zu wiederholen.

 

Die Abmessungen von Stellplätzen.  
Wenn sie einen Parkplatz mit Markierfarbe zur Wegmarkierung planen oder sogar gemäß Stellplatzverordnung verpflichtet sind, dann sind für sie die Abmessungen von Parkplätzen und Stellplatz wichtig. Ein Parkplatz ist in der Amtssprache eine Anlage für den ruhenden Verkehr. Sie kann aus mehreren Stellplätzen bestehen. Die Abmessungen sind variabel:  Ein normierter Stellplatz hat eine Breite von 2,50 Meter bis 3,50 Meter als Behinderten-Parkplatz. veranschlagt.    Als notwendige Länge sind 5 Meter normal, wenn das Fahrzeug im rechten Winkel zur Straße abgestellt wird. Wenn das KFZ parallel zur Straße abgestellt werden soll dann 6,50 Meter. Diese Längen gewähren den erforderlichen Abstand beim Rangieren. Bei schräger Anordnung sind Abweichungen in den Abmessungen nötig. Das ist bei den Abmessungen zu beachten:  Wenn Sie einen öffentlichen Parkplatz anlegen wollen oder gemäß Stellplatzverordnung verpflichtet sind einen Parkplatz anzulegen, gelten bestimmte Vorschriften aus der Garagenordnung, der RAR (Richtlinien für die Anlagen des ruhenden Verkehrs) und der EAR (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs). Hieraus folgende Richtwerte für die Stellplatzmarkierung bzw. Leuchtmarkierung als Wegmarkierung: Der Parkplatz darf in Ausnahmefällen eine Mindestbreite von 2,30 m haben, wenn es meistens durch ein Mittel-oder Kleinwagen genutzt wird und selten das Fahrzeug gewechselt wird (Dauerparker). Üblich sind aber 2,50 Meter Breite. Sollte die Parkfläche nur einseitig begrenzt werden z.B. wegen einer Mauer, Hecke oder ein anderes Hindernis , muss sie 2,85 Meter Breite haben. Falls es beidseitig ein Hindernis gibt dann sind 2,90 Meter üblich. In Ausnahmefällen wie Eingangs beschrieben darf die Breite auch bei 2,60 bzw. 2,70 Metern liegen. Die Länge des Parkplatzes gelten im Ausnahmefall 4,00 Meter, üblich sind aber 4,30 m, unter der Bedingung das das KFZ 0,70 Meter über die Stellfläche hinausragen kann, z. B. über einen niedrigen Bordstein oder Begrünung.  Falls die Möglichkeit des Überhangs fehlt, muss die Fläche 4,70 Meter bzw. 5,00 Meter lang sein. Welche Maße eines Parkplatzes für die besondere Leuchtmarkierung als Wegmarkierung zu wählen sind, kommt schließlich auf die Art der Zufahrt zu den einzelnen Plätzen an.

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